Stiftungspolitik

in der 2. revidierten Fassung
Beschluss des Stiftungsrates
an seiner Sitzung 3/2003 vom 2.6.2003

Inhalt
1 Einleitung
2 Ausgangslage
3 Handlungsparameter
4 Kernaufgaben
4.1 Partnership of Help
4.2 Partnership of Help Support- und Service-Leistungen
4.3 Fundraising
4.4 Management
5 Centres of Excellence und Länderorganisationen
6 Grundsätze der Freiwilligenarbeit und Ehrenamtlichkeit
7 Grundsätze der Organisationskultur
8 Partnerschaft und Kooperationen
9 Finanzen

1 Einleitung

Die Stiftungspolitik konkretisiert das Leitbild und legt die Rahmenbedingungen für dessen Verwirklichung fest. Sie ist langfristig ausgelegt (5-7 Jahre) und bildet die Grundlage für die weiteren Führungsinstrumente der CCI. Sie bietet eine solide und dennoch flexible Basis für die Entscheidungen der Führungsorgane der CCI und für die weitere Planung. Ihre Inhalte sind immer wieder anhand ihrer Umsetzbarkeit im Alltag zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

2 Ausgangslage

Lippen-Kiefer-Gaumenspalten zählen auf der ganzen Welt zu den häufigsten angeborenen Missbildungen. Unbehandelt führt die fehlende Trennung zwischen Mund- und Nasenraum zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme, bei der Atmung und beim Sprechen. Dazu kommt die oft erhebliche, bei jedem sozialen Kontakt offensichtliche Entstellung im Gesicht.

Eine fachgerechte Behandlung gemäß heutigem Standard beginnt mit einer ersten Beurteilung und gegebenenfalls der Anpassung einer Gaumenplatte direkt nach der Geburt. Anschließend betreut idealerweise ein Team verschiedenster Fachleute (Kiefer-, Gesichtschirurg, Kieferorthopäde, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Kinderarzt, Zahnarzt, Narkosearzt, Sprach- und Gehörtherapeut, Psychologe, Sozialarbeiter) die Betroffenen in enger Kooperation mindestens bis zum Abschluss des Wachstums. Nach einem anerkannten Behandlungsprotokoll werden verschiedene operative Eingriffe mit begleitenden kieferorthopädischen, sprach- und hörtherapeutischen sowie psychologischen Massnahmen abgestimmt. Da sich bestimmte Komplikationen wie Wachstumsverzögerungen erst nach Jahren zeigen, sind langfristige Nachkontrollen zwingend. Eine solche komplexe und interdisziplinäre, fachgerechte Spaltenbehandlung kann nur in darauf spezialisierten Zentren erfolgen. Denn nur dort wird sich durch die tägliche Routine jene Erfahrung ergeben, die für besonders komplizierte Fälle und für die Anpassung und Weiterentwicklung von Behandlungsmethoden entscheidend ist.

Heute ist eine solche mit der Geburt einsetzende langfristige und umfassende Betreuung nur in Ländern mit hohem medizinischem Standard selbstverständlich. Millionen von betroffenen Menschen in weniger entwickelten Ländern bleibt sie vorenthalten. Denn während in medizinisch hoch entwickelten Nationen die Dichte von spezialisierten Behandlungszentren relativ groß ist, fehlen sie in ärmeren Ländern zum Teil fast völlig. Die Gründe dafür liegen einerseits in fehlenden finanziellen Mitteln und mangelnder Infrastruktur, andererseits aber auch in unzureichenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte sowie Defiziten in Kommunikation und Aufklärung.

3 Handlungspartner

Daraus ergeben sich eile folgenden Handlungsparameter für die humanitäre Arbeit der CGI:

  • Das erforderliche hohe medizinische Niveau stellt ausserordentliche Anforderungen an das Können und Wissen jedes einzelnen Mitgliedes des Behandlungsteams und an die Qualität der Zusammenarbeit. Zentral ist die Förderung des interdisziplinären Zusammenwirkens aller erforderlicher Spezialisten wie Chirurgen, Kieferchirurgen, Sprachtherapeuten, Kinderärzten, Anästhesisten, Psychologen und Ernährungsberatern.
  • Es müssen spezialisierte und qualifizierte Einrichtungen zur Verfügung stehen, die die notwendigen Mindestvoraussetzungen an Personal und Infrastruktur im stationären und ambulanten Bereich garantieren.
  • Eine ständige Verbesserung der Behandlung erfordert eine enge Kommunikation und Kooperation der Fachleute, eine strukturierte Forschung und eine dauernde Fortbildung.
  • Seitens der Betroffenen bzw. ihrer Angehörigen ist ein hoher Aufklärungsbedarf zu befriedigen, was nicht nur kompetent, sondern auch mit Kontinuität geschehen muss.
  • Die Behandlung muss kostenlos erfolgen, wenn die Betroffenen für die Auslagen nicht selbst aufkommen können.

4 Kernaufgaben

Auf der Grundlage des Leitbildes und zu dessen Umsetzung konzentriert sich die CCI auf die folgenden 4 Kernaufgaben:

  • Aufbau von Partnerships of Help zwischen spezialisierten Cleft-Kompetenzzentren (Centres of Excellence, CoE) auf der ganzen Welt zum offenen Wissensaustausch zwischen den beteiligten Spitälern, Ärzten und Fachleuten und zur Behandlung der Lippen-Kiefer-Gaumenspalten vor Ort. Aufbau von Länderorganisationen als künftige Verantwortungsträger.
  • Unterstützung und Förderung der Partnerships of Help durch gezielte Support- und Service-Leistungen.
  • Finanzierung der Stiftungsarbeit durch eine kontinuierliche, dezentral über die Länderorganisationen durchgeführte und international koordinierte Mittelbeschaffung.
  • Steuerung und Koordination der Aktivitäten durch ein professionelles und effizientes Management mit schlanken Strukturen. Einsatz von Freiwilligen als zentrales und identitätsstiftendes Element in allen Leistungsbereichen der CCI.

4.1 Partnership of Help

Zentrale Aufgabe für die Hilfe vor Ort ist der Aufbau von Partnerships of Help zwischen spezialisierten CoE, die bereits über Wissen und Erfahrung in der Behandlung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten verfügen einerseits und entwicklungsfähigen Spitälern andererseits, bei denen das für eine umfassende und fachgerechte Behandlung der Patienten erforderliche Know-how aufgebaut werden kann:

  • Durch kontinuierlichen und schrittweisen Know-how-Transfer werden die CoE vor Ort in einer ersten Phase instruiert und gefördert
  • und auf dieser soliden Grundlage soweit gebracht, dass sie selbständig und ohne dauernde Begleitung die Behandlungen in eigener Verantwortung vornehmen können,
  • so dass sie schließlich selbst über das Wissen und die Erfahrung verfügen, um ihrerseits wieder weitere CoE instruieren zu können.

Die Partnerships of Help praktizieren Hilfe zur Selbsthilfe. Sie sind der Ausgangsund Angelpunkt für die von der CCI verfolgte nachhaltige, die Eigenverantwortung fördernde Hilfe vor Ort. Ziel jeder Partnership of Help ist die funktionelle, fachliche und finanzielle Selbständigkeit der betreuten CoE, so dass diese die fachgerechte Versorgung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten in ihrem Land letztendlich selbständig sicherstellen können.

Die Partnerships of Help werden weltweit aufgebaut, in erster Linie zwischen CoE in Japan, Nordamerika und Europa einerseits und solchen in den Entwicklungs- und Schwellenländern in Asien, Afrika und Mittel- und Südamerika andererseits. Nach einiger Zeit der Entwicklungszusammenarbeit werden sich die Partnerships of Help auch innerhalb der Entwicklungs- und Schwellenländer ergeben.

In jedem Zielland, in dem sich die CCI mit Partnerships of Help engagiert, wird die Aufbauarbeit schrittweise und mit sorgfältiger Planung verwirklicht. Das nationale Arbeitskonzept ergibt sich dabei folgendermaßen: Anhand der Inzidenz wird zunächst die erforderliche Kapazität für die Behandlung aller Neugeborenen festgelegt. Daraus berechnet sich die Zahl der notwendigen CoE. Dementsprechend lässt sich der Zeitraum abschätzen, in dem die Vision der CCI realistischerweise zu verwirklichen ist.

In jedem Zielland ist von Anbeginn oder erst nach einer Zeit der Bewährung ein nationales CoE zu bestimmen, dem die fachliche Leitung des Netzes der CoE obliegt.

Im Rahmen dieser Aufbauarbeit übernehmen die Länderorganisationen der CCI in den Entwicklungs- und Schwellenländern zunehmend Verantwortung. Im Auftrage und mit Unterstützung der CCI organisieren und koordinieren sie den Aufbau von Partnerships of Help und die damit verbundene Zusammenarbeit zwischen den CoE.

Die Partnerships of Help werden von der CCI in der Regel und soweit es ihre finanziellen Möglichkeiten erlauben für eine Zeit von maximal 5-10 Jahren finanziell unterstützt (einmalige Investitionsbeiträge und Übernahme der Behandlungs- und Fortbildungskosten sowie übriger damit direkt zusammenhängender Aufwendungen).

Die Partnerships of Help werden nicht nur auf die Qualität ihrer Arbeit hin geprüft, sondern auch einem regelmäßigen Audit durch Qualitäts- und Finanzprüfung unterzogen, nach Möglichkeit von externen und unabhängigen Experten.

Mit allen beteiligten Partnern werden schriftliche Vereinbarungen getroffen.

4.2 Partnership of Help Support und Service-Leistungen

Die Behandlung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten vor Ort ist durch den Aufbau von Partnerships of Help zu ermöglichen. Dadurch kann die medizinischhumanitäre Hilfe für die Cleft-Kinder der Welt langfristig gesichert werden. Die CCI nimmt dabei die folgenden Arbeiten wahr und realisiert sie Schritt für Schritt im Rahmen ihrer personellen, organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten:

  • Entwicklung der Partnerships of Help
    Die CCI initiiert und koordiniert den weltweiten Aufbau der Partnerships of Help. Es werden hierfür spezielle Baselines Requirements festgelegt.
  • Zertifikation
    Die CoE werden nach strengen Kriterien ausgewählt und speziell ausgezeichnet.
  • Guidelines für die medizinisch-humanitäre Hilfe
    Mit speziellen Richtlinien werden in der humanitären medizinischen Hilfe klare ethische Werte und hohe medizinische Standards verlangt und durchgesetzt.
  • Charity Operation Information Network COIN
    Angesichts der Vielzahl angewandter Behandlungsprotokolle, von denen keines bisher seine Überlegenheit beweisen konnte, ist eine sorgfältige Dokumentation aller Behandlungsschritte sowie ihrer Ergebnisse für jeden Patienten unerlässlich. Auf einer speziellen internet-gestützten Datenbank werden weltweit qualifizierte CLP-Daten (Operationsberichte, Protokolle, Modelle, Fotos, Behandlungsverlauf etc.) gesammelt und den CoE zugänglich gemacht. Neben der Qualitätskontrolle wird das COIN auch für die Ausbildung, den Methodenvergleich, die Ursachenforschung und die Öffentlichkeitsarbeit genutzt.
  • CoE-Network
    Systematischer Aufbau und aktiver Unterhalt des permanenten Wissens- und Erfahrungsaustausches zwischen allen registrierten CoE weltweit.
  • Fellowships
    Vermittlung von Weiterbildungsstatten innerhalb der CoE.
  • Fortbildung und Instruktionen
    Einsatz von qualifizierten Chirurgen, Kieferorthopäden und weiteren Cleft-Spezialisten für theoretische und praktische Instruktionen an den CoE oder für Drittorganisationen, regelmäßiger Wissensaustausch zwischen den Instruktoren.
  • Information und Aufklärung
    Sensibilisierung von Fachpersonen, Regierungen, Behörden und der Öffentlichkeit für die Leiden der CLP-Patientinnen und -Patienten und die Wichtigkeit einer qualitativ hochwertigen Behandlung und Betreuung. Unterstützung der Partnerships of Help in der Aufklärung der Bevölkerung. Der Zugang zu Information ist Voraussetzung für eine selbständige Entwicklung. Die Aufklärung der Bevölkerung in weniger entwickelten Ländern, wo häufig falsche Vorstellungen über Ursache und Bedeutung bestehen, ist deshalb entscheidend. Genauso wichtig ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit in wohlhabenden Ländern für das Problem unbehandelter Spaltmissbildungen.
  • Services
    Beschaffung von Material und Medikamenten zu günstigen Preisen für die CoE.

Zentral ist von Anbeginn jeder Partnership of Help die Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Strukturen im jeweiligen Land zur Sicherung der späteren Unabhängigkeit. Im Vordergrund stehen dabei:

  • Management-Support
    Hilfestellung und praktische Unterstützung beim Aufbau der Länderorganisationen, ihren Strukturen und Management-Systemen.
  • Fundraising-Support
    Hilfestellung und praktische Unterstützung der Länderorganisationen bei der Mittelbeschaffung auf nationaler Ebene im Rahmen des internationalen Fundraising-Konzepts der CCI.

4.3 Fundraising

Zur langfristigen Finanzierung der Entwicklungsarbeit in den Partnerships of Help und der damit verbundenen Support- und Service-Leistungen der CCI ist ein kontinuierliches und international koordiniertes, für einzelne Instrumente zentral gesteuertes Fundraising erforderlich. Zu diesem Zweck wird ein internationales Fundraising-Konzept erstellt.

Die Länderorganisationen der CCI in den Geber und Zielländern betreiben in ihren Ländern ein aktives Fundraising. Sie sind formale Rechtsträger der nationalen Mittelbeschaffung der CCI und setzen nach Maßgabe der CCI und in enger Zusammenarbeit mit ihr das internationale Fundraising-Konzept national um. Sie halten zu nationalen Behörden, Organisationen und Personen Kontakt. Das Fundraising der Länderorganisationen wird von der CCI soweit erforderlich logistisch, vor allem aber mit geeigneten international einsetzbaren und zentral gesteuerten Fundraising-Instrumenten unterstützt.

Die Länderorganisationen in den Zielländern verfolgen mit ihrem Fundraising das langfristige Ziel, die für die Arbeit der CoE erforderlichen Mittel aus eigener Kraft zu erwirtschaften und von den finanziellen Mitteln aus den Geberländern möglichst unabhängig zu werden.

Besondere Bedeutung kommt der von der CCI eingerichteten und betreuten zentralen Fundraising-Datenbank zu.

4.4 Management

4.4.1 Marketing

Die CCI legt auf ein inhaltlich kreatives und in der Planung und Umsetzung systematisches Marketing grössten Wert. Im Vordergrund stehen dabei:

  • Eine bewusste und zielgerichtete Gestaltung der Beziehungen zu den wichtigsten Austauschpartnem der CCI.
  • Grundsätze für die Zusammenarbeit in der Leistungserbringung.
  • Eine klare Positionierung der CCI.
  • Eine weltweit einheitliche Identity in zentralen Elementen (insbesondere im Corporate Design und in der Corporate Culture); Etablierung (und rechtliche Sicherung) einer internationalen Charity-Marke (Branding).
  • Eine getragene und gelebte Cooperative Identity.

Das internationale Marketing-Konzept der CCI bestimmt einerseits das Marketing für die Stiftung selbst und regelt andererseits die Grundsätze und den Rahmen, wie dieses von den Länderorganisationen weitergeführt und umgesetzt werden kann. Es legt fest, für welche Marketing-Einsatzbereiche weitere konzeptionelle Grundlagen zu schaffen sind (z.B. Kommunikationskonzept).

4.4.2 Zentrale Organe

Die erfolgreiche Entwicklung der CCI wird davon abhängen, inwieweit sie ihre strategischen und operativen Entscheidungen mittels eigener Managementkompetenzen verant-wortungsvoll durchsetzen kann.

Die CCI ist eine Stiftung nach Schweizerischem Recht. Sie untersteht der Aufsicht des Bundes.

Die CCI ist wie folgt aufgebaut:

  • Strategisches Führungsorgan
    Stiftungsrat mit dem Präsidenten und maximal 8 weiteren Mitgliedern. Der Stiftungsrat ist das normativ-strategische Führungsorgan der CCI. Er setzt sich aus unabhängigen und integren Persönlichkeiten mit möglichst guten Kontakten zu Wirtschaft, Politik und Medizin zusammen. Alle Mitglieder sind fähig, mit strategischem Denken und Handeln die langfristige Entwicklung der CCI zu sichern und voranzutreiben und bereit, sich in ihrem Einflussbereich aktiv für die Belange der Stiftung einzusetzen. Immer muss durch einzelne Mitglieder auch das medizinische Fachwissen vertreten sein.
    Der Stiftungsrat wird vom Präsidenten geleitet. Dieser vertritt zusammen mit dem Geschäftsführer die Stiftung nach aussen. Er fällt die erforderlichen Entscheide des Stiftungsrates zwischen dessen Sitzungen und instruiert den Geschäftsführer.
  • Operatives Führungsorgan
    Geschäftsführer, eingesetzt vom Stiftungsrat. Diese Aufgabe wird einer Person übertragen, die nicht Mitglied des Stiftungsrates sein darf.
  • Dispositives Realisationsorgan
    Geschäftsstelle, eingesetzt und geleitet vom Geschäftsführer. Nach Bedarf oder für spezielle Aufgaben setzt der Geschäftsführer weitere Umsetzungsorgane ein.
  • Beratungs- und Fachorgane
    Kommissionen (Committees), Arbeitsgruppen, Ambassadoren etc., je nach Aufgabe einem anderen Organ beigeordnet, ohne eigene Entscheidungskompetenzen.
  • Kontrollorgan
    Revisionsstelle, staatlich anerkannt, vom Stiftungsrat eingesetzt.

Hinzu kommen ausserhalb der Stiftungsstruktur:

  • Basisorgane
    Centres of Excellence und Länderorganisationen.

Die Funktion des Geschäftsführers und die damit verbundene Geschäftsstelle wird einem auf das Nonprofit-Management spezialisierten, professionellen Managementpartner übertragen, der sowohl für das Stiftungsmanagement als auch für die Planung und Durchführung der internationalen Mittelbeschaffung gleichermaßen qualifiziert ist und der CCI die erforderliche Konstanz und Dynamik sichert.

Einzelheiten der Aufgaben und Kompetenzen der CCI-Organe regelt das Organisationsreglement.

5 Centres of Excellence und Länderorganisationen

5.1 Centres of Excellence

Die CoE sind spezialisierte Cleft-Kompetenzzentren auf der ganzen Welt, die im Rahmen der Partnership of Help den Wissensaustausch zwischen den beteiligten Spitälern, Ärzten und Fachleuten und die Behandlung der Lippen-Kiefer-Gaumenspalten vor Ort sicherstellen. Der Stiftungsrat legt Kriterien fest, die ein Spaltbehandlungszentrum als CoE qualifizieren.

Ein regelmäßiger Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den CoE weltweit verhindert die Isolation von Ärzten und Fachleuten in Entwicklungs- und Schwellenländern und ermöglicht ihnen eine ständige Weiterbildung. Gleichzeitig profitieren die CoE in den Industrieländern von der Diskussion der aufgrund des Nachholbedarfs und der demographischen Entwicklung viel zahlreicheren und anders gearteten Cleft-Fälle in ärmeren Ländern. Dadurch wird eine kontinuierliche Verbesserung der Behandlung möglich. Die CCI initiiert, koordiniert und fördert diesen Austausch zwischen ihren CoE systematisch (weltweites Netzwerk). Darüber hinaus sollten sich die CoE regelmäßig treffen, u.a. auch anlässlich internationaler Kongresse, um ihre Erfahrungen auszutauschen, Feedback zur Organisation der PoH an die CCI zu geben und deren Konzept zu optimieren.

5.2 Länderorganisationen

Die CCI initiiert und fördert den Aufbau von rechtlich selbständigen, aber vertraglich mit der CCI verbundenen Länderorganisationen. Sie haben einerseits die Aufgabe, finanzielle Mittel zu beschaffen und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Andererseits übernehmen gerade die Länderorganisationen in den Entwicklungs- und Schwellenländern zunehmend auch strukturelle Verantwortung und organisieren und koordinieren im Auftrage und mit Unterstützung der CCI den Aufbau der Partnerships of Help und die damit verbundene Zusammenarbeit zwischen den CoE.

Die Mittel, die eine Länderorganisation eines Ziellandes beschafft, werden ausschliesslich in diesem Land eingesetzt. Die Länderorganisationen der Zielländer sollen kontinuierlich auf finanzielle Unabhängigkeit von den Geberländern hinarbeiten.

Die Länderorganisationen werden nach Bedarf vom Stiftungsrat zusammengerufen. Sie haben betr. die internen Belange der CCI beratende Funktion.

6 Grundsätze zur Freiwilligenarbeit und Ehrenamtlichkeit

Die Freiwilligenarbeit ist ein wesentlicher Pfeiler der CCI. Sie besitzt höchste Bedeutung in den Partnerships of Help, wo CoE und qualifizierte Spezialisten aus der ganzen Welt ihren hohen Einsatz leisten. Eine ähnlich wichtige Rolle spielt sie in der weltweiten Mittelbeschaffung (Ambassadoren).

Es sind für die Freiwilligenarbeit die geeigneten Strukturen und Abläufe zu schaffen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu definieren und Führungsinstrumente bereitzustellen. Die Freiwilligenarbeit ist kein Gefälligkeitsdienst. Sie erfordert Verlässlichkeit gestützt durch klare Abmachungen. Die Freiwilligen der CCI erhalten eine fachliche Unterstützung und Förderung und sind optimal in die Organisation eingebettet. Sie sind für ihre Einsätze nach Möglichkeit zu versichern und erhalten einen Ersatz ihrer Spesen. Ein Reglement des Stiftungsrates regelt die Freiwilligenarbeit näher.

Der Stiftungsrat sowie die Beratungs- und Fachorgane der CCI arbeiten ehrenamtlich. Ihnen können die Spesen ersetzt werden. Ein Spesenreglement regelt die Einzelheiten.

7 Grundsätze unserer Organisationskultur

Die CCI stellt an ihre humanitäre medizinische Hilfe hohe Ansprüche. Von allen Beteiligten werden klare ethische Werte und die Einhaltung höchster medizinischer Standards verlangt und durchgesetzt. Der Stiftungsrat erlässt hierzu spezielle Richtlinien.

Nicht allein die medizinische Hilfe an den Patienten hat höchsten fachlichen und ethischen Ansprüchen zu genügen. Auch in allen übrigen Belangen setzt die CCI hohe Massstäbe. Der Stiftungsrat stellt sich deshalb auch der Aufgabe, generelle ethische Handlungsmaximen der CCI zu erarbeiten und deren Einhaltung periodisch zu überprüfen.

8 Partnerschaft und Kooperationen

Die CCI strebt Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Organisationen der medizinisch-humanitären Hilfe an, Sie kann sich verwandten Organisationen und Dachverbänden anschliessen.

Grundsatzdokumente und Richtlinien internationaler Entwicklungshilfeorganisationen und anderer supranationaler Organisationen fließen dauernd in die Arbeit der CCI ein.

9 Finanzen

9.1 Mittelbeschaffung

Der Aufwand für die Mittelbeschaffung soll mittelfristig höchstens 20% des Umsatzes betragen.

9.2 Mittelverwendung

Bei der Mittelverwendung hat die Finanzierung der Partnership of Help und damit die Behandlung von betroffenen Spaltpatienten Priorität. Der Aufwand für alle übrigen Leistungen der CCI ist dem unterzuordnen. Mit den verfügbaren Mitteln ist haushälterisch und sorgfältig umzugehen.

Der Aufwand für die Zentralen Dienste (Stiftungsrat, Geschäftsführung, beratende Organe, administrative Arbeiten der Geschäftsstelle etc.) soll mittelfristig höchstens 10% des Umsatzes betragen.

Zur Wahrung einer größtmöglichen Handlungsfreiheit und Sicherung der Projekte werden massvolle, aber ausreichende Kapitalreserven angestrebt.

9.3 Führungsinstrumente

Es werden u.a. die folgenden Führungsinstrumente eingesetzt:

  • Erfolgsrechnung: Jahresbudget und Jahresrechnung (Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung), Halbjahres-Zwischenabschluss
  • Jährliche Bilanz
  • Kapitalflussrechnung
  • Mittelfristige Erfolgsplanrechnung
  • Laufende Liquiditätsplanung
  • Grundsätze der Vermögensverwaltung
  • Finanzreporte der Länderorganisationen
  • Revisionsberichte

Die Rechnungslegung hat den Erfordernissen der Richtlinien der Zentralauskunftsstelle für Wohlfahrtsunternehmungen zu genügen. Die Stiftung unterliegt der Kontrolle der eidgenössischen Stiftungsaufsicht (Department des Innern) in Bern. Weitere Grundlagen und Führungsinstrumente werden durch ein vom Stiftungsrat zu beschließendes Finanzkonzept festgelegt.

Der Präsident des Stiftungsrates:
Prof. Dr. Dr. Dr. Hermann F. Sailer

Der Geschäftsführer:
Erica Schwob